
Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung
Steckbrief
Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung
Zielgruppe
Veranstalter von Konzerten, Festivals, Messen, Sport- und Vereinsfesten, Theateraufführungen, Firmenfeiern, Stadt- und Straßenfesten, Kommunen und Vereine
Risiko/Bedarf
Ohne Absicherung drohen hohe Schadenersatzforderungen und persönliche Haftung des Veranstalters.
Leistungsumfang
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Zahlung berechtigter Schadenersatzforderungen
Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Unser Mehrwert
Wir prüfen Ihr individuelles Event-Risiko, vergleichen marktweite Policen, beraten zu Pflichtversicherungen und stellen sicher, dass Ihr Event rechtssicher und finanziell geschützt ist.
WAS
Die Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht von Veranstaltern ab, wenn Dritten durch die Veranstaltung Schäden entstehen. Ob Konzert, Sportfest, Messe oder Firmenfeier – überall, wo viele Menschen zusammenkommen, können Unfälle oder Schäden passieren. Ein Gast stolpert über ein Kabel, Bühnentechnik beschädigt das Gebäude oder ein Besucher erleidet gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ohne Versicherung haftet der Veranstalter in voller Höhe, oftmals mit dem Privatvermögen. Die Veranstaltungs-Haftpflicht übernimmt die Prüfung der Ansprüche, die Abwehr unbegründeter Forderungen sowie die Zahlung berechtigter Schadenersatzleistungen. Damit ist sie ein unverzichtbarer Schutz für alle, die Events organisieren.
RISIKEN
Absage wegen Sturm, Unwetter oder Naturereignissen
Erkrankung oder Unfall eines Hauptkünstlers oder Vortragenden
Technische Defekte an Bühnen- oder Veranstaltungstechnik
Ausfall durch behördliche Anordnungen oder Verbote
Versammlungs- oder Sicherheitsauflagen, die nicht erfüllt werden können
Abbruch während der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse
Pandemie- oder Epidemiebedingte Absagen (je nach Police)
LÖSUNGEN
Szenario 1
Bei einem Vereinsfest stolpert ein Besucher über ein schlecht gesichertes Kabel und bricht sich das Bein. Die Versicherung übernimmt Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
Szenario 2
Bei einer Firmenfeier wird durch ein Feuerwerk das Dach des Veranstaltungsorts beschädigt. Die Versicherung reguliert den entstandenen Sachschaden.
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Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen. Ob persönliche Beratung oder Fragen zu unseren Leistungen – wir nehmen uns Zeit für Sie.
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